Pflegeversicherungsleistung nach SGB XI
Körperpflege
Ernährung
Mobilität
Hauswirtschaft
Behandlungspflege / häusliche Krankenpflege nach SGB V
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
Dienst zur Entlastung der Angehörigen
Pflegekontrollbesuche (Beratungsbesuche) nach §37,3 SGB XI
Komplementäre Leistungen
Wir beantworten oft gestellte Fragen
Was versteht man unter ein Erstgespräch?
Im Erstgespräch stellen wir uns persönlich in Ihren vertrauten Vierwänden vor. Wir schauen uns die Gegebenheiten vor Ort an und schnüren mit Ihnen ein individuelles auf Sie angepasstes Angebot unserer Dienstleistungen an.
Gibt es festgesetzte Tage an denen die Unterstützung im Alltag stattfinden?
Ja. Im Erstgespräch gehen wir auf Ihre Bedürfnisse ein und suchen mit Ihnen einen Tag und eine Zeitspanne aus, indem wir Sie betreuen bzw. wir Ihnen Unterstützung im Haushalt leisten. Der Tag und die Uhrzeit werden dann festgesetzt und in einem wöchentlichen oder 2 wöchentlichen Zyklus fortgeführt.
Wie sind unsere Dienstzeiten?
Unsere Dienstzeiten sind in der Regel montags bis freitags von 08:30 16:30 Uhr. Bei persönlicher Absprache auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Werden wir immer von derselben Person betreut?
In der Regel ist uns es sehr wichtig, dass ein vertrautes miteinander zwischen Leistungserbringer und Leistungsnehmer entsteht, sodass darauf geachtet wird, dass Sie von derselben Teamkollegin betreut werden.